Allgemeine Geschäftsbedingungen für BME-Benchmark-Dienstleistungen und BME- Zertifizierungsdienstleistungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer d.h. Unternehmen, Institutionen, Einzelunternehmen etc., die den BME mit der Erstellung von Benchmarks oder Zertifizierungen beauftragen und sich für Ihre Teilnahme an den Umfragen für BME-Benchmarks oder an Datenerhebungen für BME Zertifizierungen auf der Webseite www.bmemarketresearch.com registrieren.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die BMEnet GmbH (nachfolgend "BME" genannt) betreibt die Webseite unter www.bmemarketresearch.com, über die sich die Nutzer für die BME Benchmark-Umfragen oder BME Zertifizierungen registrieren und im Anschluss an der Umfrage oder Datenerhebung teilnehmen können.
(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Mediadaten gelten für alle Kunden der Webseite www.bmemarketresearch.com, sowie die weiteren Domänen www.bme-innovation.de und www.bme-nachhaltigkeit.de (nachfolgend gemeinsam als „Webseiten“ bezeichnet) und den auf den Webseiten jeweils angebotenen Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Nutzer haben die Möglichkeit, sich über die Webseite www.bmebenchmark.com, für die Teilnahme an den BME Benchmark-Umfragen oder BME Zertifizierungen zu registrieren und im Anschluss an den BME-Benchmark-Umfragen oder Datenerhebungen für die BME-Zertifizierungen teilzunehmen.
(2) Es gelten die auf der Webseite veröffentlichten Produktbeschreibungen und Preise in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 4 Rechnung und Zahlungsmodalitäten für Produkte
(1) Für Kunden, die Benchmark-Produkte des BME oder Pakete der BME-Zertifizierungen erworben haben, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss des Bestellvorganges bzw. Erfüllung des zuvor schriftlich erteilten Auftrags, es sei denn es erfolgte keine einzelvertragliche anderweitige Vereinbarung. Der BME behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug geltend die gesetzlichen Regelungen. Der BME ist darüber hinaus berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen. Der BME kann bei Zahlungsverzug die Erstellung von individuell beauftragten Benchmarks bis zur vollständigen Zahlung zurückstellen.
(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Kartellrechtliche Vorgaben für die Erbringung von Benchmark-Dienstleistungen und Umfragen
Für die Teilnahme an Benchmark-Umfragen, insbesondere über die Webseiten und die Erbringung von Benchmark-Dienstleistungen gilt die „Kartellrechtlichen Leitlinie für die Erbringung von Benchmarking-Dienstleistungen“ in der jeweils aktuellen Fassung, die der Kunde jederzeit anfordern kann. Der BME stellt durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere über die „Richtlinie der BMEnet GmbH zu produktbezogenem Qualitäts- und Compliance-Management im Benchmarking“ in der jeweils aktuellen Fassung sicher, dass ausschließlich hinreichend aggregierte und anonymisierte Informationen für die Auswertung von Umfragen und Benchmark-Produkte verwendet werden. Die BME Zertifizierungen unterliegen bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung den BME Compliance- und Datenschutzbestimmungen. Sofern über die individuelle Datenerhebung hinausgehende vergleichende Auswertungen erfolgen, stellt der BME durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere über die „Richtlinie der BMEnet GmbH zu produktbezogenem Qualitäts- und Compliance-Management im Benchmarking“ in der jeweils aktuellen Fassung sicher, dass ausschließlich hinreichend aggregierte und anonymisierte Informationen für die Auswertung der Datenerhebungen bei BME-Zertifizierungen verwendet werden.
§ 6 Leistungsverzeichnis
(1) Der BME unterhält ein Verzeichnis ein entsprechendes Leistungsverzeichnis über aktuelle Benchmark-Produkte und BME- Zertifizierungen.
(2) Der Zugang zu den Webseiten ist höchstpersönlich und dem Nutzer ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Webseite darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der BME behält sich das Recht vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Warnung gerichtlich zu verfolgen.
(3) Dem Nutzer stehen bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Nutzer. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löscht ein Kunde seinen Eintrag auf einen der Webseiten, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus der Datenbank gelöscht. www.bmematchmaking.com und www.bmemarketresearch.com sind Single sign-on Lösungen. Für Kunden von www.bmemarketresearch.com werden die BME Matchmaking Services sowie umgekehrt für Einkäufer:innen von www.bmematchmaking.com die Services von BME Market Research dazu geschalten, damit die BME Matchmaking Services, BME Market Research Services und BME Zertifizierungsservices mit einem Login nutzbar sind.
§ 7 Verpflichtungen des Nutzers
Der Nutzer hat in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln.
§ 8 Grundlagen der Zusammenarbeit
(1) Der BME-Benchmark-Service und BME-Zertifizierungsservice ist bemüht, die Leistungen auf den Webseiten stetig zu optimieren sowie zu erhöhen.
(2) Soweit BME-Benchmark-Service und BME-Zertifizierungsservice im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden dessen E-Mail-Adresse erhalten hat, ist der BME berechtigt, dem Kunden Informationen zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen oder Aktivitäten des BME per E-Mail zu übermitteln. Der Nutzer kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per E-Mail gegenüber BME mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der BME wird über das Widerspruchsrecht in jeder E-Mail informieren.
§ 9 Urheberrechte
(1) Die Nutzung der Webseiten beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten auf den Kunden. Alle Rechte an den genutzten Webseiten, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben uneingeschränkt beim BME.
(2) Sämtliche vom BME veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht des BME. Davon sind nur diejenigen vom BME veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und vom BME unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
(3) Der Kunde bestätigt, dass er sämtliche zur Teilnahme an der Umfrage erforderlichen Nutzungsrechte an dem von ihm gestellten Informationen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
§ 10 Haftung
(1) Der BME haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der BME einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet der BME bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der BME die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Der BME verpflichtet sich unabhängig von der Regelung in § 5, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die der BME vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird vom BME auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
(2) Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Nutzer zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, den BME unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist der BME berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Frankfurt am Main für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
Stand: 20 Januar 2023 Freigabe: Rechtsabteilung